EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erfolgreich verabschiedet
Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, ein Schlüsselaspekt des europäischen Green Deals, wurde heute im Umweltrat mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Dies markiert den Abschluss eines intensiven Prozesses, der maßgeblich zur Bekämpfung der Natur- und Artenkrise beitragen soll.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kommentierte den erfolgreichen Abschluss der Gesetzesverhandlungen: „Die Auseinandersetzung um das Nature Restoration Law ist zu einem positiven Ende gekommen. Mit diesem Gesetz unterstreicht die EU ihr Engagement für die internationalen Verpflichtungen zum Umweltschutz. Es bietet nicht nur einen bedeutenden Schutz für unsere natürlichen Lebensräume, sondern unterstützt auch die Menschen, die Wirtschaft und die Landwirtschaft in Europa. Ein wirksamer Natur- und Klimaschutz erfordert angesichts der aktuellen haushaltspolitischen Diskussionen eine dauerhafte Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Dies umfasst Maßnahmen zum Wiederaufbau unserer Wälder und zur Wiederherstellung der Wasserretentionsfähigkeit unserer Landschaften.“
Müller-Kraenner betonte weiterhin die Notwendigkeit für Deutschland, aus den jüngsten schweren Überschwemmungen zu lernen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen: „Neben der Umsetzung des Nature Restoration Law fordern wir ein Sondervermögen für Klimaanpassung, Klimaschutz und Katastrophenschutz, um angemessen auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können.“
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.